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Ausbildung

Lernen im Betrieb und in der Berufsschule

Die meisten Jugendlichen in Deutschland beginnen nach der Schule ihre Berufsausbildung mit einer Lehre. Die Ausbildung für kaufmännische und handwerkliche Berufe erfolgt überwiegend in einem dualen System.

Bei der dualen Ausbildung gibt es zwei Lernorte, nämlich die Berufsschule und den Betrieb. Auszubildende sind also gleichzeitig Schüler und Arbeitnehmer. Der Betrieb stellt die Azubis für eine bestimmte Zeit frei, in der sie zur Berufsschule gehen. Im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht werden fachliche und allgemeinbildende Kompetenzen auf der Grundlage des Rahmenlehrplans vermittelt. Die Berufsschule kann als Blockunterricht stattfinden oder an einzelnen Tagen in der Woche.

Die gesetzliche Grundlage für eine duale Ausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HWO). Damit die Berufsausbildung geordnet und einheitlich abläuft, erlässt die Bundesregierung Ausbildungsverordnungen. Die betriebliche Ausbildung wird durch einen am allgemeinen Arbeitsrecht angelehnten Vertrag, den sog. Ausbildungsvertrag, vereinbart.

Der Vorteil einer dualen Berufsausbildung besteht darin, dass die Auszubildenden den Berufsalltag in der Praxis miterleben und das in der Berufsschule vermittelte theoretische Wissen direkt im Betrieb umsetzen und anwenden können.
Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung von ihrem Betrieb, die tariflich festgelegt ist.

Eine betriebliche Ausbildung im dualen System können alle Jugendlichen absolvieren, die ihre Schulpflicht erfüllt haben. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht erforderlich. Die duale Ausbildung dauert in der Regel 3 bis 3,5 Jahre. Diese Zeit kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.

Aktuell

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