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Finanzielle Unterstützung

Niedrige Ausbildungsvergütungen und teilweise hohe Ausbildungskosten machen es schwierig, den Lebensunterhalt während der Ausbildungszeit zu finanzieren. Damit die Ausbildung nicht am Geld scheitert, gibt es Fördermaßnahmen.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

  • Wer kann gefördert werden?
    Auszubildende, die eine duale Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung durchlaufen.
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
    Auszubildende erhalten die BAB, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt (rund 1 Stunde für jeden Weg). Diese Voraussetzung muss allerdings nicht erfüllt werden, wenn der Betroffene über 18 Jahre alt, verheiratet ist oder war und mit mindestens einem Kind zusammenlebt oder wenn er aus schwer zumutbaren sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen kann.

Nähere Informationen und Anträge zur BAB erhalten Sie bei den örtlichen Arbeitsagenturen.

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Aktuell

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