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Schulabschlüsse

Am Ende der Grundschule wird kein formaler Schulabschluss erreicht.

Im Bereich der Sekundarstufe I gibt es 4 verschiedene Abschlüsse in NRW:

  • den Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • den Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • die Fachoberschulreife
  • die Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk)

Jeder dieser Abschlüsse kann sowohl auf Haupt- und Realschulen wie auch auf den Gymnasien erreicht werden. In Hinblick auf die möglichen Schulabschlüsse ist es also zunächst unerheblich, welche Form der weiterführenden Schule ein Kind besucht!

In der Sekundarstufe II können 2 zusätzliche Schulabschlüsse erreicht werden:

  • die Fachhochschulreife
  • die allgemeine Hochschulreife

Die Fachhochschulreife, die zum Studium an Fachhochschulen berechtigt, wird an Berufskollegs nach der zwölften Klasse verliehen, an den Gymnasien kann sie bei der derzeit noch laufenden neunjährigen Form ebenfalls am Ende der Klasse 12, bei dem achtjährigen Gymnasium am Ende der Klasse 11 erworben werden.

Die Allgemeine Hochschulreife erhält man im Rahmen der Abiturprüfungen am Ende der Klasse 13 sowohl auf allgemeinbildenden Gymnasien wie auch in den gymnasialen Bildungsgängen der Berufskollegs. Die Allgemeine Hochschulreife, unabhängig ob auf Gymnasium oder Berufskolleg erworben, berechtigt zur Aufnahme eines Studiums gleich welchen Fachgebietes an Fachhochschulen und Universitäten. Einschränkungen können sich lediglich in bestimmten Fächern durch eine vorgeschriebene Eignungsprüfung (z.B. Grafik/Design) oder den numerus clausus (erforderlicher Notendurchschnitt z.B. bei Medizin) ergeben.

 

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