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Tipps zur ersten Selbstständigkeit
Mit dem Start ins Berufsleben werden viele wichtige Entscheidungen nicht mehr durch Ihre Eltern, sondern von Ihnen selbst getroffen. Damit beim Start in den Beruf nichts schief geht, haben wir einige Tipps für Berufseinsteiger/innen zusammengestellt.
Als Auszubildender sind Sie nicht mehr über ihre Eltern krankenversichert. Sie müssen sich selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl versichern. Die von der Krankenkasse ausgestellte Mitgliedsbescheinigung müssen Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb vorlegen.
Auszubildende müssen bei ihrem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte abgeben. Diese erhalten sie beim örtlichen Einwohnermeldeamt. Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt von der Höhe des Einkommens ab.
Damit der Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung überweisen kann, müssen Sie ihm eine Bankverbindung mitteilen. Wenn Sie noch nicht über ein eigenes Konto verfügen, sollten Sie dieses jetzt eröffnen, damit Sie in eigener Verantwortung über Ihr Geld verfügen können. Während der Ausbildung ist ein Konto bei den meisten Banken und Sparkassen kostenlos.
Auszubildende sind automatisch über ihren Arbeitgeber sozialversichert und damit kranken-, arbeitslosen-, renten- und pflegeversichert. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle. Weitere Versicherungen sind freiwillig.
Die wichtigste private Versicherung für Azubis ist die Haftpflichtversicherung. Sie tritt für Schäden ein, die man aus Versehen jemandem zufügt. Ein Versicherungsvertrag muss aber nur abgeschlossen werden, wenn keine kostenlose Mitversicherung über die Eltern besteht.
Diese Versicherung ist zu empfehlen, wenn ein eigener Haushalt besteht, in dem sich schon teure Gegenstände und Möbel befinden.
Es gibt viele weitere Versicherungen, die je nach Lebenslage mehr oder weniger sinnvoll sind.
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